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Werbekunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen oder Zeitschriften des Verlages, ohne daß hierauf bei jedem neuen Auftrag gesondert hingewiesen werden müßte:

  1. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

  2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Der Verlag hat ferner das Recht, auch bereits rechtsverbindlich bestätigte Aufträge noch zurückzuweisen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
    Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
    Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

  3. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
    Der Verlag gewährleistet für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

  4. Der Auftrag stellt den Verlag von allen Ansprüchen, die sich aufgrund eines unzuverlässigen Anzeigeninhalts gegen den Verlag ergeben können, einschließlich aller Folgeschäden in vollem Umfang frei.

  5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, daß der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.

  6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

  7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verlagsleitung. Eine weitergehende Haftung des Verlages ist ausgeschlossen.
    Reklamationen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnungen und Belegen gemacht werden. Für später eingehende Reklamationen ist jede Haftung des Verlags ausgeschlossen.
    Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung.

  8. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, werden Rechnungen und Belege sofort, spätestens 8 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

  9. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen mit 5% über dem Bundesbank-Diskontsatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Auftraggeber notwendig, so entfallen alle im Rahmen des Anzeigenauftrages gewährten Nachlässe.
    Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  10. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.

  11. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

  12. Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Anzeigenvertrag und die Zahlungen des Auftraggebers ist ausschließlich der Sitz des Verlages. Ist der Auftraggeber Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand ebenfalls Sitz des Verlages. Im übrigen ist der Sitz des Verlages Gerichtsstand für den Fall, daß der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder der Verlag Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend macht