Betriebskostenabrechnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
über die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen durch die
Kölner Haus- und Grundbesitzer-Verein Verlags- und Service GmbH, Hohenzollernring 71-73, 50672 Köln ( im folgenden V+S GmbH)
§ 1 Zustandekommen, Art, Umfang und Vergütung der Dienstleistungen
(1) Die V+S GmbH erstellt Betriebskostenabrechnungen für den Eigentümer einer Immobilie. Der Vertragsentstehung bedarf es in diesem Fall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde schließt weiterhin einen nach DSGVO erforderlichen Vertrag für Auftragsdatenverarbeitung ab.
Es bleibt der V+S GmbH überlassen, die Durchführung der Dienstleistung aus wichtigen Gründen abzulehnen. Die V+S GmbH verpflichtet sich in diesem Fall, den Auftraggeber umgehend von der Ablehnung zu unterrichten. Sie ist vor allem nicht dazu verpflichtet, über den normalen Geschäftsbetrieb hinaus Anstrengungen zu unternehmen, dem Kunden etwaig überlassene Unterlagen zugänglich zu machen. Hierdurch verursachte Schäden, z.B. durch Verfristung, gehen zu Lasten des Kunden.
(2) Die V+S GmbH erbringt die Dienstleistungen zu den bei Vertragsabschluss gültigen Konditionen und nach dem aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
(3) Die V+S GmbH ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
(4) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden
Der Kunde wird die V+S GmbH bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
§ 3 Qualitative Leistungsstörung
(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die V+S GmbH dies zu vertreten, ist die V+S GmbH verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Vorraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis.
(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der V+S GmbH zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat die V+S GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.
(3) Die Leistung gilt als erbracht, wenn die Dienstleistung für den Kunden in den Geschäftsräumen der V+S GmbH zur Übergabe bereitsteht. Etwaige Leistungsverzögerung, z.B. durch Versand auf dem Postwege, geht zu Lasten des Kunden.
§ 4 Zahlungsfristen/Verzug
Die Preise verstehen sich jeweils inkl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die V+S GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die V+S GmbH ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen sowie berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
§ 5 Freistellung von Rechtsmängeln
(1) Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass die V+S GmbH vom Kunden schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach erster Kenntnis des Kunden von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist. Weiter hat der Kunde die V+S GmbH alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu ermöglichen. Er hat dazu der V+S GmbH alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung der V+S GmbH anerkennen, oder die Abwehr der Ansprüche durch die V+S GmbH in anderer Weise durch nicht mit der V+S GmbH abgestimmte Handlungen beeinflussen.
(2) Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Rechtsmängelhaftung geltend gemacht, so kann die V+S GmbH auf eigene Kosten die Dienstleistung in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen.
§ 6 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die V+S GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.
Die V+S GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden.
(2) Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.
Bei Verlust von Daten haftet die V+S GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(3) Die V+S GmbH übernimmt keine Haftung für die Einhaltung von Fristen.
(4) Der Versand jeglicher Unterlagen sowie alle daraus entstehenden Ansprüche, z.B. durch Verfristung, gehen zu Lasten den Kunden.
§ 7 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der Kölner Haus- und Grundbesitzer-Verein Verlags- und Service GmbH, einsehbar auf den Webseiten der GmbH, sowie etwaige, mit dem Kunden vereinbarte Regelungen, z.B. in Form eines ADV-Vertrags.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der der V+S GmbH, derzeit Köln vereinbart. Die V+S GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: 25. Mai 2018